Man muss nicht gleich ein ganzes Grundstück mit einem Haus kaufen. Ein Haus kann auch in Eigentumswohnungen aufgeteilt sein.
Was ist eine Eigentumswohnung?
Der Käufer einer Eigentumswohnung erwirbt nicht nur Eigentum an einer Wohnung (Sondereigentum), sondern gleichzeitig auch einen Anteil an dem gesamten Gebäude und an dem Grund und Boden, auf dem das Gebäude steht (gemeinschaftliches Eigentum). Die Wohnung, die räumlich genau abgegrenzt ist, steht nur dem jeweiligen Eigentümer zu. Der Rest des Gebäudes und die Freiflächen stehen grundsätzlich allen Wohnungseigentümern zu, sofern nicht Sondernutzungsrechte eingeräumt werden. Eigentum an einzelnen Wohnungen eines Hauses entsteht, wenn das Haus in einer notariellen Teilungserklärung aufgeteilt wird. Für jede Wohnung wird ein separates Grundbuch angelegt.
Was ist eine Eigentümergemeinschaft?
Die Eigentümer der Wohnungen bilden die Gemeinschaft, die ihre Spielregeln braucht. Gesetzliche Regeln enthält das
Wohnungseigentumsgesetz. Dieses wird durch eine Gemeinschaftsordnung und durch Beschlüsse der Wohnungseigentümer ergänzt. Die Teilungserklärung mit der Gemeinschaftsordnung und das Beschlussbuch sind deshalb wichtige Unterlagen. Ein Käufer, der diese vor der Beurkundung nicht genau anschaut, riskiert böse Überraschungen. Auch das Hausgeld, das meist monatlich gezahlt wird, und über Instandhaltungsrücklagen sollte sich der Käufer informieren.
Was können wir Ihnen anbieten?
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Herzlichst,
Ihre Familie Pühl und das SUGOMORI Team
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