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Vertragsgestaltung

Ein Haus- oder Wohnungskauf ist kein Alltagsgeschäft. Im Supermarkt zahlt der Käufer bar und ihm gehört die Ware. Beim Grundstückskauf ist das komplizierter. Der Käufer wird nicht Eigentümer, indem er den Haustürschlüssel erhält. Er muss erst als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen werden. Zwischen Abschluss des Kaufvertrages und Eintragung des Eigentumswechsels in das Grundbuch muss aber noch einiges geschehen. Für die Zwischenzeit sieht der Kaufvertrag daher zum Schutz von Verkäufer und Käufer verschiedene Absicherungen vor.
Vertragsgestaltung
Was ist der Kaufpreis fällig?
Der Käufer will den Kaufpreis erst zahlen, wenn er das unbelastete Eigentum an dem Grundstück - wie vereinbart- sicher erhalten wird. Der Notar kennt die Voraussetzungen dafür und schlägt eine entsprechende Vertragsklausel vor. Meist wird der Notar beauftragt, alle gerichtlichen, behördlichen und privaten Erklärungen zu beschaffen und die erforderlichen Anträge zu stellen. Für Sie selbst wäre das sehr aufwendig. Der Notar entlastet Sie. Liegen dem Notar alle Unterlagen vor, teilt er Ihnen dies in der sogenannten Fälligkeitsmitteilung mit. Jetzt kann der Käufer den Kaufpreis bezahlen ohne ein Risiko einzugehen. Stattdessen kann der Kaufpreis auch über ein Notaranderkonto bezahlt werden. Der Notar klärt in einem Beratungsgespräch, ob dies für Ihren Kaufvertrag erforderlich ist.

Was sind Bestandteile und was ist Zubehör?
Eine wichtige Frage ist, was alles mitverkauft werden soll. Die Badewanne und das Waschbecken sind z.B. als sogenannte wesentliche Bestandteile auf jeden Fall mitverkauft, da sie untrennbar mit dem Gebäude verbunden sind. Bei anderen Sachen kann dies anders aussehen und nachträglich zu Streit führen. Verkäufer und Käufer sollten daher im Vorfeld klären, welche Sachen im Kaufpreis enthalten sind und mitverkauft werden. Beispielhaft seien genannt: die Einbauküche, die Markise, Gartengeräte, im Gebäude vorhandene Baustoffe wie übrige Fliesen, Fliegengitter, Lampen etc. Es bietet sich an, bei der Besichtigung ein Verzeichnis der mitverkauften Gegenstände gemeinsam erstellen.

Wie funktioniert der Übergang von Besitz, Nutzungen, Lasten und Gefahr (Wirtschaftlicher Übergang)?
Der Käufer wird erst Eigentümer, wenn er in das Grundbuch eingetragen wird. Oft soll der Käufer schon vor diesem Zeitpunkt das Haus oder die Wohnung wie ein Eigentümer benutzen dürfen (wirtschaftlicher Übergang). Ab dann stehen ihm alle Erträge des Grundstücks - z. B. Mieteinnahmen - zu. Dafür muss er aber auch alle Kosten - z. B. Grundsteuer, Müll- und Abwassergebühren - tragen. Der Zeitpunkt wird im Kaufvertrag vereinbart: Meist muss der Käufer den Kaufpreis bezahlen, bevor er den Hausschlüssel erhält.

Wann spricht man vom Übergang des Eigentums?
Der Verkäufer will sein Eigentum erst aufgeben, wenn der Kaufpreis bezahlt ist. Deshalb reicht der Notar den Antrag auf Umschreibung des Eigentums erst dann beim Grundbuchamt ein, wenn ihm ein Nachweis darüber vorliegt, dass der Verkäufer den Kaufpreis erhalten hat. Der Notar sorgt für eine ausgewogene Vertragsgestaltung und übernimmt die komplizierte Vertragsabwicklung. Der Kauf eines Hauses oder einer Wohnung ist für den Verkäufer dadurch mindestens so sicher wie ein Alltagsgeschäft.

Was ist ein Energieausweis?
Der Verkäufer hat dem Käufer einen Energieausweis auszuhändigen. Durch einen Energieausweis wird ein Gebäude energetisch bewertet. Der Ausweis muss vor der Beurkundung dem Käufer übergeben werden.


Was können wir Ihnen anbieten?

Wir bieten Ihnen professionelle Immobilienkauf- und Finanzierungsberatung an. Gerne unterbreiten wir Ihnen verschiedenen Immobilienkaufangebote und holen für Sie Finanzierungsangebote bei potenziellen Bankpartnern ein, um für Sie die passgenaue Lösung zu finden.

Individuelle Finanzierungen erfordern individuelle Finanzierungslösungen. Falls Sie es wünschen, begleiten wir Sie auch zu den Gesprächen mit Ihren potenziellen Bankpartnern und dem Notar.


Herzlichst,

Ihre Familie Pühl und das SUGOMORI Team

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